In 7 Jahren kann sich viel verändern …

Auf Ihren Kia können Sie sich immer verlassen. Wir wollen, dass Sie den Kopf frei haben für die wichtigen Dinge im Leben. Deshalb unterstützen wir Sie mit einem Fahrzeug, dessen Qualität unter extremen Bedingungen getestet wurde.

Garantie-Logo

Qualität in einer neuen Dimension

Wir versprechen Ihnen nur das, was wir wirklich garantieren können. Unsere Standards für die Qualität unserer Fahrzeuge erhöhen sich ständig – von der Entwicklung und Produktion bis hin zur Wartung. Deshalb sind wir stolz darauf, in Europa eine Garantie von 7 Jahren/150.000 km** anbieten zu können. Damit ist Ihr Kia ein verlässlicher Partner für Sie – was immer Sie vorhaben. Details zur 7-Jahre-Kia-Herstellergarantie** erfahren Sie in den FAQs.

Garantieleistungen**

Die üblichen 3 Jahre sind uns zu wenig. Schließlich wird jeder einzelne Kia nach höchsten Qualitätsansprüchen gefertigt. Von uns bekommst du eine umfassende Garantie** für 7 Jahre bzw. 150.000 Kilometer Laufleistung. Inklusive Garantie** gegen Durchrostung, bei einigen Modellen bis zu 12 Jahre ohne Kilometergrenze! Falls du deinen Kia eines Tages verkaufen möchtest, geht die noch verbleibende Garantie* auf den neuen Besitzer über – ein gutes Argument, das dir einen höheren Wiederverkaufspreis einbringen kann.

7-JAHRE-KIA-HERSTELLERGARANTIE** ? FAQ

Für welche Modelle gilt die 7-Jahre-Kia-Herstellergarantie**?

Für jeden neuen Kia, der nach dem 01. Januar 2010 erstmals zugelassen wurde.

Was ist die 7-Jahre-Kia-Herstellergarantie**?

Die 7-Jahre-Kia-Herstellergarantie** läuft nicht wie andere Garantien als Anschlussgarantie über externe Versicherer. Sie ist eine direkte Herstellergarantie* und gültig vom ersten bis zum letzten Tag der 7 Jahre.

Gibt es auch Teile, die mit der 7-Jahre-Kia-Herstellergarantie** nicht abgedeckt werden?

Bestimmte Teile nutzen sich ab und haben deshalb weniger als 7 Jahre Garantie**. Zum Beispiel die Starterbatterie (2 Jahre Garantie**), das Audio-, Entertainment- und Navigationssystem (3 Jahre Garantie**) und der Lack (5 Jahre Garantie**/150.000 km). Fahrzeugteile, die sich im Rahmen ihrer normalen Funktion abnutzen, sind von der Garantie** ausgeschlossen.

Hat die Garantie** eine Kilometerbeschränkung?

In den ersten 3 Jahren der Garantie** ist die Kilometerzahl unbegrenzt. Für den gesamten Garantiezeitraum ist die Gesamtkilometerleistung auf 150.000 Kilometer beschränkt.

Fällt Durchrostung unter die Garantieleistung?

Alle Kia Modelle haben einen hervorragenden Korrosionsschutz. Deshalb gewähren wir eine Garantie** gegen Durchrostung von innen nach außen von mindestens 7 Jahren/150.000 km. Abhängig vom Modell sogar bis zu 12 Jahren.

Ist die Garantie** übertragbar?

Ja, sofern das Fahrzeug den Garantiebedingungen gemäß gewartet wurde.

Gilt die Garantie** nur in Deutschland?

Nein, du bist sogar europaweit auf Reisen durch die 7-Jahre-Kia-Herstellergarantie** geschützt.

Gibt es objektive Beweise für die Qualität und Verlässlichkeit von Kia Autos?

Ja, die Kia Modelle werden von diversen europäischen Automobilfachzeitschriften immer wieder unter strengsten Bedingungen getestet.

Gilt die Garantie** auch für die Antriebsbatterien von Elektro- und Hybridfahrzeugen?

Ja. In unseren Elektrofahrzeugen, Hybrid-Elektrofahrzeugen und Plug-in Hybrid-Fahrzeugen verwenden wir Hochvolt-Lithium-Ionen-Batterieeinheiten, die auf eine lange Lebensdauer ausgelegt sind. Deshalb gilt für sie ebenfalls die Kia-Garantie** für 7 Jahre ab Garantiemeldung oder 150.000 km Laufleistung, je nachdem, was zuerst eintritt.

Bei den Elektrofahrzeugen (EV) und Plug-in-Hybridfahrzeugen (PHEV) garantieren wir außerdem eine Mindest-Batteriekapazität von 70 %. Eine mögliche Kapazitätsminderung der Batterie bei den Mild-Hybrid-Elektro- (MHEV) und den Hybrid-Fahrzeugen (HEV) ist nicht durch die Garantie abgedeckt. Du kannst die Kapazität dieser Batterien durch umsichtige Nutzung lange erhalten. Wie das geht, steht in der Betriebsanleitung.

Die Niedervoltbatterien mit 48 und 12 Volt in den Mild-Hybrid-Elektrofahrzeugen fallen nicht unter die 7-Jahre-Kia-Herstellergarantie**. Für sie gilt die Kia-Garantie von 2 Jahren ab Erstzulassung, unabhängig von den gefahrenen Kilometern.


7 Vorteile ? 7 Jahre lang

Unsere 7-Jahre-Kia-Herstellergarantie** bietet dir viele Vorteile. Das hier sind die Top 7:

  • hohe Qualitätsstandards
  • sorgenfreies Fahren
  • Absicherung von Front bis Heck
  • übertragbar auf den Nachbesitzer
  • hoher Wiederverkaufswert
  • inklusive Teile und Arbeitszeit
  • europaweite Gültigkeit
  • Unsere wichtigsten Qualitätskriterien:

    Fahrkomfort

    Höchster Fahrkomfort auch auf langen Strecken, ein gut abgeschirmter Innenraum und Lenkstabilität.

    Fehlerfreie Performance

    Stabilität der Elektrik und Verlässlichkeit auch bei extremer Witterung.

    Wohlfühlfaktor

    Bequeme Sitze, ergonomische Anordnung von Bedienelementen, sensorischer Komfort.

    Langlebigkeit

    Über 1 Million Kilometer Testfahrten unter verschiedensten Bedingungen auf der ganzen Welt.

    Was Sie davon haben:

    Höchste Qualitätsstandards

    Jedes Kia Fahrzeug erfüllt die höchsten Herstellungsstandards der Automobilindustrie. Diese außergewöhnlich hohe Qualität führt dazu, dass Kia eine lange Garantiedauer auf Neufahrzeuge geben kann.

    Übertragbarkeit auf den Nachbesitzer:

    Wenn das Fahrzeug regelmäßig gewartet wurde, geht die 7-Jahre-Kia-Herstellergarantie* bei einem Verkauf auf den neuen Besitzer über.

    Ein gutes Gefühl

    Diese außergewöhnliche Qualität versetzt Kia in die Lage, eine Herstellergarantie von 7 Jahren/150.000 km** in Europa anzubieten.

    Höherer Wiederkaufswert

    Durch die 7-Jahre-Kia-Herstellergarantie** steigt der Wiederverkaufswert Ihres Kia Fahrzeugs. Außerdem haben Sie weniger Wartungskosten.

    Europaweite Gültigkeit

    Die 7-Jahre-Kia-Herstellergarantie** gilt in über 20 europäischen Ländern.

    Schadensdeckung

    Die Garantie* deckt alle Schäden ab, die auf einem Produktions- oder Montagefehler beruhen und während der normalen Nutzung auftreten. Normale Gebrauchserscheinungen wie Abnutzung der Reifen und Bremsbeläge fallen nicht unter die Garantie.

    7-Jahre-Kia-Herstellergarantie
    **Max. 150.000 km Fahrzeug-Garantie. Abweichungen gemäß den gültigen Garantiebedingungen, u. a. bei Batterie, Lack und Ausstattung.

    Die Hochvolt-Lithium-Ionen-Batterieeinheiten in den Elektrofahrzeugen (EV), Hybrid-Elektrofahrzeugen (HEV) und Plug-in-Hybrid Elektrofahrzeugen (PHEV) von Kia sind auf eine lange Lebensdauer ausgelegt. Für diese Batterien gilt die Kia-Garantie für eine Dauer von 7 Jahren ab der Erstzulassung oder 150.000 km Laufleistung, je nachdem, was zuerst eintritt. Für Niedervoltbatterien (48 V und 12 V) in Mild-Hybrid- Elektrofahrzeugen (MHEV) gilt die Kia- Garantie für eine Dauer von 2 Jahren ab der Erstzulassung, unabhängig von der Kilometerleistung. Ausschließlich bei den Elektrofahrzeugen (EV) und Plug-in-Hybrid Elektrofahrzeugen (PHEV) garantiert Kia eine Batteriekapazität von 70 %. Die Kapazitätsminderung der Batterie in HEV- und MHEV-Fahrzeugen ist nicht durch die Garantie abgedeckt. Wie Sie einer möglichen Kapazitätsminderung entgegenwirken können, entnehmen Sie bitte der Betriebsanleitung.

    *Die Informationen erfolgen gemäß der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschrieben Messverfahren WLTP (World Harmonised Light Vehicles Test Procedure) ermittelt. Der Kraftstoffverbrauch und der CO2-Ausstoß eines PKW sind nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch den PKW, sondern auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren abhängig. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibgas. Ein Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen aller in Deutschland angebotenen neuen PKW-Modelle ist unentgeltlich in elektronischer Form einsehbar an jedem Verkaufsort in Deutschland, an dem neue Personenkraftfahrzeuge ausgestellt oder angeboten werden. Der Leitfaden ist auch abrufbar unter der Internetadresse: https://www.dat.de/CO2/.

    ¹ Es werden nur die CO2-Emissionen angegeben, die durch den Betrieb des PKW entstehen. CO2-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des PKW sowie des Kraftstoffes bzw. der Energieträger entstehen oder vermieden werden, werden bei der Ermittlung der CO2-Emissionen gemäß WLTP nicht berücksichtigt.

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